Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB


1. Geltungsbereich


Unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) fallen alle Rechtsgeschäfte, welche über die Webseite https://vatermittochter.com (nachfolgend «Webseite» genannt) abgeschlossen werden. Zusätzlich gelten diese AGB ebenfalls für individuell abgeschlossene Coachingpakete. Diese Webseite wird von der t2-experiences gmbh unterhalten (nachstehend «t2-experiences» genannt). t2-experiences gmbh behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Version massgebend.

2. Angebot

Die Veranstaltungen, Camps, Trainings und Workshops (im Folgenden kurz «Kurse») bzw. deren Preise auf der Webseite gelten als Angebot. Das Angebot gilt, solange das Produkt auf der Webseite auffindbar und verfügbar ist.

3. Produkte und Preise

t2-experiences kann die Preise frei festlegen und jederzeit ändern. Bei der Buchung ist der auf der Website veröffentlichte Preis massgebend. Sind Preise irrtümlich veröffentlicht worden, behält sich t2-experiences vor, dies der Käuferin vor der Veranstaltung mitzuteilen, um eine Preiskorrektur zu vereinbaren oder die Buchung zu stornieren. Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Zusätzlich können individuelle Angebote inkl. Preis festgelegt werden.


4. Vertragsabschluss

Mit einer bestätigten Buchung kommt zwischen der Kundschaft und t2-experiences ein bindender Buchungsvertrag zustande, der durch die vorliegenden AGB reguliert wird. Dadurch entstehen für die Kundschaft sowie t2-experiences bestimmte Rechte und Pflichten. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald das Anmeldeformular eines Angebotes durch die Kundschaft vollständig ausgefüllt und abgeschickt, die Zahlung via Banküberweisung getätigt wurde, von t2-experiences verbucht und eine Buchungsbestätigung an die Kundschaft verschickt wurde. Für Coaching-Dienstleistungen wird ein separater Vertrag abgeschlossen.


5. Annullierung einer bestätigten Campbuchung durch Teilnehmer

Als Annullierungsdatum gilt der Tag, an dem die schriftliche Absage der Teilnahme durch die Kundschaft bei t2-experiences eintrifft.
Annulliert die Kundschaft ihre Buchung, erhebt t2-experiences die folgenden Stornierungsgebühren in Prozenten des Kurspreises:

10% bei Annullierung ab Buchungsdatum bis 60 Tage vor Campbeginn
50% bei Annullierung 30 - 59 Tage vor Campbeginn
100% bei Annullierung 0 – 29 Tage vor Campbeginn

Eine Verschiebung der Campteilnahme (auf Wunsch der Teilnehmer) ist generell nicht möglich. Stimmt t2-experiences nach bereits erfolgter Buchung in Ausnahmefällen dennoch einer Verschiebung zu, so gelten die Annullierungsfristen weiterhin in Bezug auf die Daten des ursprünglich gebuchten Camps.

Fix terminierte Coachingsessions (vor Ort oder via Zoom) können bis 24 Stunden vorher kostenlos via E-Mail, Telefonanruf, innerhalb von Zoom oder via WhatsApp storniert oder verschoben werden. Wird eine Coachingsession nicht fristgerecht storniert oder verschoben, wird diese vom verfügbaren Kontingent abgezogen. Der Kunde bucht via dem entsprechenden Buchungslink seine Coachingsessions eigenverantwortlich innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Nicht gebuchte Coachingsessions verfallen ersatzlos.


6.1 Annullierung durch t2-experiences

t2-experiences behält sich vor, Camps aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl abzusagen. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp neu terminiert werden. Bei Absagen aufgrund von Epidemien, Pandemien, Kriegen oder allgemein höherer Gewalt, werden sobald die Situation dies wieder zulässt, Ersatzangebote organisiert. Andernfalls werden bereits geleistete Campkosten in Gutscheine zum gleichen Betrag in CHF umgewandelt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Umwandlung in Bargeld ist ausgeschlossen.


6.2 Verschiebung des Durchführungsortes

t2-experiences behält sich das Recht vor, den Durchführungsort eines Camps auch kurzfristig zu wechseln, sofern dieser in zumutbarer Distanz zum ursprünglich angekündigten Durchführungsort liegt.


7. Abweisung von Teilnehmern

t2-experiences behält sich vor, Teilnehmer nicht in das Camp aufzunehmen, insbesondere dann, wenn die in der Ausschreibung definierte maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp an einem Alternativdatum gebucht werden. 

8. Zahlungsweisen

Zahlungen für Camps und Coachingpakete werden in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Erhalt ausschliesslich via Bankzahlung.

​9. Unfallversicherung

Es ist Sache der Kundschaft, sich gegen Unfälle während Angeboten von t2-experiences zu versichern. Für Unfälle, die sich während Camps, Workshops, Coachings oder anderen Dienstleistungen ereignen, übernimmt die t2-experiences keine Haftung.

10. Nichteinhaltung AGB

Bei Nichteinhaltung der AGB seitens der Kundschaft behält sich t2-experiences das Recht vor, den Campplatz für andere Personen freizugeben und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Verschwiegenheitsklausel

t2-experiences verpflichtet sich selbst und alle Camp- und Workshop Teilnehmer zur Verschwiegenheit. Das bietet allen die Möglichkeit, sich frei zu äussern und ohne Vorbehalte an den Aktivitäten teilzunehmen. Unsere Dienstleistung untersteht rechtlich keiner Schweigepflicht. Daher verpflichten wir uns selbst. Doch diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit dehnen wir aus: auch unsere Kundschaft ist zur selben Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere unsere Camps & Workshops sind oft mit tiefgehenden Themen verbunden. Dabei erleben Teilnehmer Dinge teils höchst privater Natur, die sie mit uns teilt. Es ist klar, dass wir dieses Vertrauen nicht missbrauchen werden. Dennoch halten wir es für wichtig, diese Tatsache anzusprechen: "t2-experiences verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Themen, über Dich als Person, von den Personendaten bis zu den geteilten persönlichen Erlebnissen und Gefühlen." Und damit nicht genug: Du als Kunde von t2-experiences verpflichtest Dich, über unsere Texte, Unterlagen, Anleitungen, Vorgehensweisen und Äusserungen zur Verschwiegenheit: "Kunden von t2-experiences verpflichten sich mit dem Akzeptieren dieser AGB’s zur Verschwiegenheit über alles, was innerhalb der Camps und Workshops mitgeteilt wird". Fotos: t2-experiences macht gelegentlich Fotos für die eigene Webseite und/oder Social Media. Wenn dies jemand nicht wünscht, bitte direkt mitteilen. Unter den Campteilnehmer: Die Verschwiegenheitsklausel betrifft auch die Campteilnehmer untereinander. Es kann vorkommen, dass sich Teilnehmer untereinander irgendwoher kennen. Das ist zwar sehr selten, aber auch für diesen Fall gilt für alle Beteiligten die Verschwiegenheitsklausel.

12. Datenschutz

t2-experiences erfasst nur personenbezogene Daten, die für den Vertragsabschluss nötig sind. Diese werden ohne die gesonderte Zustimmung der Kundschaft nicht weiterverarbeitet. Die Daten werden nur an Drittparteien weitergegeben, wenn dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig ist. Ausführliche Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

13. Gesundheit

Die Coachings ersetzen weder Arztbesuche noch ärztlich verordnete Medikamente und Therapien. Es werden keine Diagnosen gestellt und Medikamente verabreicht. Tanja Tobler gibt keine Heilversprechen ab und es gibt keine Garantie auf Erfolg. Coaching ist ein Prozess und immer von der Bereitschaft des Coachees abhängig, an sich zu arbeiten. Darüber hinaus weist Tanja Tobler klar darauf hin, dass ein Coaching nicht mit einer Psychotherapie gleichzusetzen ist und bei der Krankenkasse nicht in Abzug gebracht werden kann. Zusätzlich bestätigt die Kundschaft bei Vertragsabschluss, dass sie nicht in psychiatrischer Behandlung ist, und keine bewusstseinsverändernden Medikamente, Betäubungsmittel und Psychopharmaka einnimmt.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen t2-experiences und der Kundschaft untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
15. Akzeptanz der AGB

Durch eine Buchung auf der Webseite https://vatermittochter.com anerkennt die Kundschaft diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos und vollumfänglich.


Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB


1. Geltungsbereich


Unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) fallen alle Rechtsgeschäfte, welche über die Webseite https://vatermittochter.com (nachfolgend «Webseite» genannt) abgeschlossen werden. Zusätzlich gelten diese AGB ebenfalls für individuell abgeschlossene Coachingpakete. Diese Webseite wird von der t2-experiences gmbh unterhalten (nachstehend «t2-experiences» genannt). t2-experiences gmbh behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Version massgebend.

2. Angebot

Die Veranstaltungen, Camps, Trainings und Workshops (im Folgenden kurz «Kurse») bzw. deren Preise auf der Webseite gelten als Angebot. Das Angebot gilt, solange das Produkt auf der Webseite auffindbar und verfügbar ist.

3. Produkte und Preise

t2-experiences kann die Preise frei festlegen und jederzeit ändern. Bei der Buchung ist der auf der Website veröffentlichte Preis massgebend. Sind Preise irrtümlich veröffentlicht worden, behält sich t2-experiences vor, dies der Käuferin vor der Veranstaltung mitzuteilen, um eine Preiskorrektur zu vereinbaren oder die Buchung zu stornieren. Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Zusätzlich können individuelle Angebote inkl. Preis festgelegt werden.


4. Vertragsabschluss

Mit einer bestätigten Buchung kommt zwischen der Kundschaft und t2-experiences ein bindender Buchungsvertrag zustande, der durch die vorliegenden AGB reguliert wird. Dadurch entstehen für die Kundschaft sowie t2-experiences bestimmte Rechte und Pflichten. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald das Anmeldeformular eines Angebotes durch die Kundschaft vollständig ausgefüllt und abgeschickt, die Zahlung via Banküberweisung getätigt wurde, von t2-experiences verbucht und eine Buchungsbestätigung an die Kundschaft verschickt wurde. Für Coaching-Dienstleistungen wird ein separater Vertrag abgeschlossen.


5. Annullierung einer bestätigten Campbuchung durch Teilnehmer

Als Annullierungsdatum gilt der Tag, an dem die schriftliche Absage der Teilnahme durch die Kundschaft bei t2-experiences eintrifft.
Annulliert die Kundschaft ihre Buchung, erhebt t2-experiences die folgenden Stornierungsgebühren in Prozenten des Kurspreises:

10% bei Annullierung ab Buchungsdatum bis 60 Tage vor Campbeginn
50% bei Annullierung 30 - 59 Tage vor Campbeginn
100% bei Annullierung 0 – 29 Tage vor Campbeginn

Eine Verschiebung der Campteilnahme (auf Wunsch der Teilnehmer) ist generell nicht möglich. Stimmt t2-experiences nach bereits erfolgter Buchung in Ausnahmefällen dennoch einer Verschiebung zu, so gelten die Annullierungsfristen weiterhin in Bezug auf die Daten des ursprünglich gebuchten Camps.

Fix terminierte Coachingsessions (vor Ort oder via Zoom) können bis 24 Stunden vorher kostenlos via E-Mail, Telefonanruf, innerhalb von Zoom oder via WhatsApp storniert oder verschoben werden. Wird eine Coachingsession nicht fristgerecht storniert oder verschoben, wird diese vom verfügbaren Kontingent abgezogen. Der Kunde bucht via dem entsprechenden Buchungslink seine Coachingsessions eigenverantwortlich innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Nicht gebuchte Coachingsessions verfallen ersatzlos.


6.1 Annullierung durch t2-experiences

t2-experiences behält sich vor, Camps aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl abzusagen. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp neu terminiert werden. Bei Absagen aufgrund von Epidemien, Pandemien, Kriegen oder allgemein höherer Gewalt, werden sobald die Situation dies wieder zulässt, Ersatzangebote organisiert. Andernfalls werden bereits geleistete Campkosten in Gutscheine zum gleichen Betrag in CHF umgewandelt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Umwandlung in Bargeld ist ausgeschlossen.


6.2 Verschiebung des Durchführungsortes

t2-experiences behält sich das Recht vor, den Durchführungsort eines Camps auch kurzfristig zu wechseln, sofern dieser in zumutbarer Distanz zum ursprünglich angekündigten Durchführungsort liegt.


7. Abweisung von Teilnehmern

t2-experiences behält sich vor, Teilnehmer nicht in das Camp aufzunehmen, insbesondere dann, wenn die in der Ausschreibung definierte maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp an einem Alternativdatum gebucht werden. 

8. Zahlungsweisen

Zahlungen für Camps und Coachingpakete werden in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Erhalt ausschliesslich via Bankzahlung.

​9. Unfallversicherung

Es ist Sache der Kundschaft, sich gegen Unfälle während Angeboten von t2-experiences zu versichern. Für Unfälle, die sich während Camps, Workshops, Coachings oder anderen Dienstleistungen ereignen, übernimmt die t2-experiences keine Haftung.

10. Nichteinhaltung AGB

Bei Nichteinhaltung der AGB seitens der Kundschaft behält sich t2-experiences das Recht vor, den Campplatz für andere Personen freizugeben und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Verschwiegenheitsklausel

t2-experiences verpflichtet sich selbst und alle Camp- und Workshop Teilnehmer zur Verschwiegenheit. Das bietet allen die Möglichkeit, sich frei zu äussern und ohne Vorbehalte an den Aktivitäten teilzunehmen. Unsere Dienstleistung untersteht rechtlich keiner Schweigepflicht. Daher verpflichten wir uns selbst. Doch diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit dehnen wir aus: auch unsere Kundschaft ist zur selben Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere unsere Camps & Workshops sind oft mit tiefgehenden Themen verbunden. Dabei erleben Teilnehmer Dinge teils höchst privater Natur, die sie mit uns teilt. Es ist klar, dass wir dieses Vertrauen nicht missbrauchen werden. Dennoch halten wir es für wichtig, diese Tatsache anzusprechen: "t2-experiences verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Themen, über Dich als Person, von den Personendaten bis zu den geteilten persönlichen Erlebnissen und Gefühlen." Und damit nicht genug: Du als Kunde von t2-experiences verpflichtest Dich, über unsere Texte, Unterlagen, Anleitungen, Vorgehensweisen und Äusserungen zur Verschwiegenheit: "Kunden von t2-experiences verpflichten sich mit dem Akzeptieren dieser AGB’s zur Verschwiegenheit über alles, was innerhalb der Camps und Workshops mitgeteilt wird". Fotos: t2-experiences macht gelegentlich Fotos für die eigene Webseite und/oder Social Media. Wenn dies jemand nicht wünscht, bitte direkt mitteilen. Unter den Campteilnehmer: Die Verschwiegenheitsklausel betrifft auch die Campteilnehmer untereinander. Es kann vorkommen, dass sich Teilnehmer untereinander irgendwoher kennen. Das ist zwar sehr selten, aber auch für diesen Fall gilt für alle Beteiligten die Verschwiegenheitsklausel.

12. Datenschutz

t2-experiences erfasst nur personenbezogene Daten, die für den Vertragsabschluss nötig sind. Diese werden ohne die gesonderte Zustimmung der Kundschaft nicht weiterverarbeitet. Die Daten werden nur an Drittparteien weitergegeben, wenn dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig ist. Ausführliche Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

13. Gesundheit

Die Coachings ersetzen weder Arztbesuche noch ärztlich verordnete Medikamente und Therapien. Es werden keine Diagnosen gestellt und Medikamente verabreicht. Tanja Tobler gibt keine Heilversprechen ab und es gibt keine Garantie auf Erfolg. Coaching ist ein Prozess und immer von der Bereitschaft des Coachees abhängig, an sich zu arbeiten. Darüber hinaus weist Tanja Tobler klar darauf hin, dass ein Coaching nicht mit einer Psychotherapie gleichzusetzen ist und bei der Krankenkasse nicht in Abzug gebracht werden kann. Zusätzlich bestätigt die Kundschaft bei Vertragsabschluss, dass sie nicht in psychiatrischer Behandlung ist, und keine bewusstseinsverändernden Medikamente, Betäubungsmittel und Psychopharmaka einnimmt.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen t2-experiences und der Kundschaft untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
15. Akzeptanz der AGB

Durch eine Buchung auf der Webseite https://vatermittochter.com anerkennt die Kundschaft diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos und vollumfänglich.



1. Geltungsbereich


Unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) fallen alle Rechtsgeschäfte, welche über die Webseite https://vatermittochter.com (nachfolgend «Webseite» genannt) abgeschlossen werden. Zusätzlich gelten diese AGB ebenfalls für individuell abgeschlossene Coachingpakete. Diese Webseite wird von der t2-experiences gmbh unterhalten (nachstehend «t2-experiences» genannt). t2-experiences gmbh behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Version massgebend.

2. Angebot

Die Veranstaltungen, Camps, Trainings und Workshops (im Folgenden kurz «Kurse») bzw. deren Preise auf der Webseite gelten als Angebot. Das Angebot gilt, solange das Produkt auf der Webseite auffindbar und verfügbar ist.

3. Produkte und Preise

t2-experiences kann die Preise frei festlegen und jederzeit ändern. Bei der Buchung ist der auf der Website veröffentlichte Preis massgebend. Sind Preise irrtümlich veröffentlicht worden, behält sich t2-experiences vor, dies der Käuferin vor der Veranstaltung mitzuteilen, um eine Preiskorrektur zu vereinbaren oder die Buchung zu stornieren. Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Zusätzlich können individuelle Angebote inkl. Preis festgelegt werden.


4. Vertragsabschluss

Mit einer bestätigten Buchung kommt zwischen der Kundschaft und t2-experiences ein bindender Buchungsvertrag zustande, der durch die vorliegenden AGB reguliert wird. Dadurch entstehen für die Kundschaft sowie t2-experiences bestimmte Rechte und Pflichten. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald das Anmeldeformular eines Angebotes durch die Kundschaft vollständig ausgefüllt und abgeschickt, die Zahlung via Banküberweisung getätigt wurde, von t2-experiences verbucht und eine Buchungsbestätigung an die Kundschaft verschickt wurde. Für Coaching-Dienstleistungen wird ein separater Vertrag abgeschlossen.


5. Annullierung einer bestätigten Campbuchung durch Teilnehmer

Als Annullierungsdatum gilt der Tag, an dem die schriftliche Absage der Teilnahme durch die Kundschaft bei t2-experiences eintrifft.
Annulliert die Kundschaft ihre Buchung, erhebt t2-experiences die folgenden Stornierungsgebühren in Prozenten des Kurspreises:

10% bei Annullierung ab Buchungsdatum bis 60 Tage vor Campbeginn
50% bei Annullierung 30 - 59 Tage vor Campbeginn
100% bei Annullierung 0 – 29 Tage vor Campbeginn

Eine Verschiebung der Campteilnahme (auf Wunsch der Teilnehmer) ist generell nicht möglich. Stimmt t2-experiences nach bereits erfolgter Buchung in Ausnahmefällen dennoch einer Verschiebung zu, so gelten die Annullierungsfristen weiterhin in Bezug auf die Daten des ursprünglich gebuchten Camps.

Fix terminierte Coachingsessions (vor Ort oder via Zoom) können bis 24 Stunden vorher kostenlos via E-Mail, Telefonanruf, innerhalb von Zoom oder via WhatsApp storniert oder verschoben werden. Wird eine Coachingsession nicht fristgerecht storniert oder verschoben, wird diese vom verfügbaren Kontingent abgezogen. Der Kunde bucht via dem entsprechenden Buchungslink seine Coachingsessions eigenverantwortlich innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Nicht gebuchte Coachingsessions verfallen ersatzlos.


6.1 Annullierung durch t2-experiences

t2-experiences behält sich vor, Camps aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl abzusagen. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp neu terminiert werden. Bei Absagen aufgrund von Epidemien, Pandemien, Kriegen oder allgemein höherer Gewalt, werden sobald die Situation dies wieder zulässt, Ersatzangebote organisiert. Andernfalls werden bereits geleistete Campkosten in Gutscheine zum gleichen Betrag in CHF umgewandelt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Umwandlung in Bargeld ist ausgeschlossen.


6.2 Verschiebung des Durchführungsortes

t2-experiences behält sich das Recht vor, den Durchführungsort eines Camps auch kurzfristig zu wechseln, sofern dieser in zumutbarer Distanz zum ursprünglich angekündigten Durchführungsort liegt.


7. Abweisung von Teilnehmern

t2-experiences behält sich vor, Teilnehmer nicht in das Camp aufzunehmen, insbesondere dann, wenn die in der Ausschreibung definierte maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp an einem Alternativdatum gebucht werden. 

8. Zahlungsweisen

Zahlungen für Camps und Coachingpakete werden in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Erhalt ausschliesslich via Bankzahlung.

​9. Unfallversicherung

Es ist Sache der Kundschaft, sich gegen Unfälle während Angeboten von t2-experiences zu versichern. Für Unfälle, die sich während Camps, Workshops, Coachings oder anderen Dienstleistungen ereignen, übernimmt die t2-experiences keine Haftung.

10. Nichteinhaltung AGB

Bei Nichteinhaltung der AGB seitens der Kundschaft behält sich t2-experiences das Recht vor, den Campplatz für andere Personen freizugeben und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Verschwiegenheitsklausel

t2-experiences verpflichtet sich selbst und alle Camp- und Workshop Teilnehmer zur Verschwiegenheit. Das bietet allen die Möglichkeit, sich frei zu äussern und ohne Vorbehalte an den Aktivitäten teilzunehmen. Unsere Dienstleistung untersteht rechtlich keiner Schweigepflicht. Daher verpflichten wir uns selbst. Doch diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit dehnen wir aus: auch unsere Kundschaft ist zur selben Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere unsere Camps & Workshops sind oft mit tiefgehenden Themen verbunden. Dabei erleben Teilnehmer Dinge teils höchst privater Natur, die sie mit uns teilt. Es ist klar, dass wir dieses Vertrauen nicht missbrauchen werden. Dennoch halten wir es für wichtig, diese Tatsache anzusprechen: "t2-experiences verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Themen, über Dich als Person, von den Personendaten bis zu den geteilten persönlichen Erlebnissen und Gefühlen." Und damit nicht genug: Du als Kunde von t2-experiences verpflichtest Dich, über unsere Texte, Unterlagen, Anleitungen, Vorgehensweisen und Äusserungen zur Verschwiegenheit: "Kunden von t2-experiences verpflichten sich mit dem Akzeptieren dieser AGB’s zur Verschwiegenheit über alles, was innerhalb der Camps und Workshops mitgeteilt wird". Fotos: t2-experiences macht gelegentlich Fotos für die eigene Webseite und/oder Social Media. Wenn dies jemand nicht wünscht, bitte direkt mitteilen. Unter den Campteilnehmer: Die Verschwiegenheitsklausel betrifft auch die Campteilnehmer untereinander. Es kann vorkommen, dass sich Teilnehmer untereinander irgendwoher kennen. Das ist zwar sehr selten, aber auch für diesen Fall gilt für alle Beteiligten die Verschwiegenheitsklausel.

12. Datenschutz

t2-experiences erfasst nur personenbezogene Daten, die für den Vertragsabschluss nötig sind. Diese werden ohne die gesonderte Zustimmung der Kundschaft nicht weiterverarbeitet. Die Daten werden nur an Drittparteien weitergegeben, wenn dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig ist. Ausführliche Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

13. Gesundheit

Die Coachings ersetzen weder Arztbesuche noch ärztlich verordnete Medikamente und Therapien. Es werden keine Diagnosen gestellt und Medikamente verabreicht. Tanja Tobler gibt keine Heilversprechen ab und es gibt keine Garantie auf Erfolg. Coaching ist ein Prozess und immer von der Bereitschaft des Coachees abhängig, an sich zu arbeiten. Darüber hinaus weist Tanja Tobler klar darauf hin, dass ein Coaching nicht mit einer Psychotherapie gleichzusetzen ist und bei der Krankenkasse nicht in Abzug gebracht werden kann. Zusätzlich bestätigt die Kundschaft bei Vertragsabschluss, dass sie nicht in psychiatrischer Behandlung ist, und keine bewusstseinsverändernden Medikamente, Betäubungsmittel und Psychopharmaka einnimmt.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen t2-experiences und der Kundschaft untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
15. Akzeptanz der AGB

Durch eine Buchung auf der Webseite https://vatermittochter.com anerkennt die Kundschaft diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos und vollumfänglich.



1. Geltungsbereich


Unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) fallen alle Rechtsgeschäfte, welche über die Webseite https://vatermittochter.com (nachfolgend «Webseite» genannt) abgeschlossen werden. Zusätzlich gelten diese AGB ebenfalls für individuell abgeschlossene Coachingpakete. Diese Webseite wird von der t2-experiences gmbh unterhalten (nachstehend «t2-experiences» genannt). t2-experiences gmbh behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Version massgebend.

2. Angebot

Die Veranstaltungen, Camps, Trainings und Workshops (im Folgenden kurz «Kurse») bzw. deren Preise auf der Webseite gelten als Angebot. Das Angebot gilt, solange das Produkt auf der Webseite auffindbar und verfügbar ist.

3. Produkte und Preise

t2-experiences kann die Preise frei festlegen und jederzeit ändern. Bei der Buchung ist der auf der Website veröffentlichte Preis massgebend. Sind Preise irrtümlich veröffentlicht worden, behält sich t2-experiences vor, dies der Käuferin vor der Veranstaltung mitzuteilen, um eine Preiskorrektur zu vereinbaren oder die Buchung zu stornieren. Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Zusätzlich können individuelle Angebote inkl. Preis festgelegt werden.


4. Vertragsabschluss

Mit einer bestätigten Buchung kommt zwischen der Kundschaft und t2-experiences ein bindender Buchungsvertrag zustande, der durch die vorliegenden AGB reguliert wird. Dadurch entstehen für die Kundschaft sowie t2-experiences bestimmte Rechte und Pflichten. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald das Anmeldeformular eines Angebotes durch die Kundschaft vollständig ausgefüllt und abgeschickt, die Zahlung via Banküberweisung getätigt wurde, von t2-experiences verbucht und eine Buchungsbestätigung an die Kundschaft verschickt wurde. Für Coaching-Dienstleistungen wird ein separater Vertrag abgeschlossen.


5. Annullierung einer bestätigten Campbuchung durch Teilnehmer

Als Annullierungsdatum gilt der Tag, an dem die schriftliche Absage der Teilnahme durch die Kundschaft bei t2-experiences eintrifft.
Annulliert die Kundschaft ihre Buchung, erhebt t2-experiences die folgenden Stornierungsgebühren in Prozenten des Kurspreises:

10% bei Annullierung ab Buchungsdatum bis 60 Tage vor Campbeginn
50% bei Annullierung 30 - 59 Tage vor Campbeginn
100% bei Annullierung 0 – 29 Tage vor Campbeginn

Eine Verschiebung der Campteilnahme (auf Wunsch der Teilnehmer) ist generell nicht möglich. Stimmt t2-experiences nach bereits erfolgter Buchung in Ausnahmefällen dennoch einer Verschiebung zu, so gelten die Annullierungsfristen weiterhin in Bezug auf die Daten des ursprünglich gebuchten Camps.

Fix terminierte Coachingsessions (vor Ort oder via Zoom) können bis 24 Stunden vorher kostenlos via E-Mail, Telefonanruf, innerhalb von Zoom oder via WhatsApp storniert oder verschoben werden. Wird eine Coachingsession nicht fristgerecht storniert oder verschoben, wird diese vom verfügbaren Kontingent abgezogen. Der Kunde bucht via dem entsprechenden Buchungslink seine Coachingsessions eigenverantwortlich innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Nicht gebuchte Coachingsessions verfallen ersatzlos.


6.1 Annullierung durch t2-experiences

t2-experiences behält sich vor, Camps aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl abzusagen. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp neu terminiert werden. Bei Absagen aufgrund von Epidemien, Pandemien, Kriegen oder allgemein höherer Gewalt, werden sobald die Situation dies wieder zulässt, Ersatzangebote organisiert. Andernfalls werden bereits geleistete Campkosten in Gutscheine zum gleichen Betrag in CHF umgewandelt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Umwandlung in Bargeld ist ausgeschlossen.


6.2 Verschiebung des Durchführungsortes

t2-experiences behält sich das Recht vor, den Durchführungsort eines Camps auch kurzfristig zu wechseln, sofern dieser in zumutbarer Distanz zum ursprünglich angekündigten Durchführungsort liegt.


7. Abweisung von Teilnehmern

t2-experiences behält sich vor, Teilnehmer nicht in das Camp aufzunehmen, insbesondere dann, wenn die in der Ausschreibung definierte maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. Campkosten werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig zurückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und das Camp an einem Alternativdatum gebucht werden. 

8. Zahlungsweisen

Zahlungen für Camps und Coachingpakete werden in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Erhalt ausschliesslich via Bankzahlung.

​9. Unfallversicherung

Es ist Sache der Kundschaft, sich gegen Unfälle während Angeboten von t2-experiences zu versichern. Für Unfälle, die sich während Camps, Workshops, Coachings oder anderen Dienstleistungen ereignen, übernimmt die t2-experiences keine Haftung.

10. Nichteinhaltung AGB

Bei Nichteinhaltung der AGB seitens der Kundschaft behält sich t2-experiences das Recht vor, den Campplatz für andere Personen freizugeben und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Verschwiegenheitsklausel

t2-experiences verpflichtet sich selbst und alle Camp- und Workshop Teilnehmer zur Verschwiegenheit. Das bietet allen die Möglichkeit, sich frei zu äussern und ohne Vorbehalte an den Aktivitäten teilzunehmen. Unsere Dienstleistung untersteht rechtlich keiner Schweigepflicht. Daher verpflichten wir uns selbst. Doch diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit dehnen wir aus: auch unsere Kundschaft ist zur selben Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere unsere Camps & Workshops sind oft mit tiefgehenden Themen verbunden. Dabei erleben Teilnehmer Dinge teils höchst privater Natur, die sie mit uns teilt. Es ist klar, dass wir dieses Vertrauen nicht missbrauchen werden. Dennoch halten wir es für wichtig, diese Tatsache anzusprechen: "t2-experiences verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Themen, über Dich als Person, von den Personendaten bis zu den geteilten persönlichen Erlebnissen und Gefühlen." Und damit nicht genug: Du als Kunde von t2-experiences verpflichtest Dich, über unsere Texte, Unterlagen, Anleitungen, Vorgehensweisen und Äusserungen zur Verschwiegenheit: "Kunden von t2-experiences verpflichten sich mit dem Akzeptieren dieser AGB’s zur Verschwiegenheit über alles, was innerhalb der Camps und Workshops mitgeteilt wird". Fotos: t2-experiences macht gelegentlich Fotos für die eigene Webseite und/oder Social Media. Wenn dies jemand nicht wünscht, bitte direkt mitteilen. Unter den Campteilnehmer: Die Verschwiegenheitsklausel betrifft auch die Campteilnehmer untereinander. Es kann vorkommen, dass sich Teilnehmer untereinander irgendwoher kennen. Das ist zwar sehr selten, aber auch für diesen Fall gilt für alle Beteiligten die Verschwiegenheitsklausel.

12. Datenschutz

t2-experiences erfasst nur personenbezogene Daten, die für den Vertragsabschluss nötig sind. Diese werden ohne die gesonderte Zustimmung der Kundschaft nicht weiterverarbeitet. Die Daten werden nur an Drittparteien weitergegeben, wenn dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig ist. Ausführliche Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

13. Gesundheit

Die Coachings ersetzen weder Arztbesuche noch ärztlich verordnete Medikamente und Therapien. Es werden keine Diagnosen gestellt und Medikamente verabreicht. Tanja Tobler gibt keine Heilversprechen ab und es gibt keine Garantie auf Erfolg. Coaching ist ein Prozess und immer von der Bereitschaft des Coachees abhängig, an sich zu arbeiten. Darüber hinaus weist Tanja Tobler klar darauf hin, dass ein Coaching nicht mit einer Psychotherapie gleichzusetzen ist und bei der Krankenkasse nicht in Abzug gebracht werden kann. Zusätzlich bestätigt die Kundschaft bei Vertragsabschluss, dass sie nicht in psychiatrischer Behandlung ist, und keine bewusstseinsverändernden Medikamente, Betäubungsmittel und Psychopharmaka einnimmt.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen t2-experiences und der Kundschaft untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
15. Akzeptanz der AGB

Durch eine Buchung auf der Webseite https://vatermittochter.com anerkennt die Kundschaft diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos und vollumfänglich.


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